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Bebauungsplan Nr. 76 - 7. Änderung für den Bereich nördlich der Straße Wicheler Flur der Stadt Lohne mit Aufhebung von örtlichen Bauvorschriften

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 29.02.2012 den Bebauungsplan Nr. 76 - 7. Änderung für den Bereich nördlich der Straße Wicheler Flur der Stadt Lohne mit Aufhebung von örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird der Bebauungsplan gem. § 10 BauGB rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan mit Aufhebung von örtlichen Bauvorschriften sowie die dazugehörige Begründung können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 212, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.

Hinweis:
Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
4. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Verletzung der Vorschrift über die Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 76 - 7. Änderung wird die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 76 vom 05.02.1986 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 - 7. Änderung aufgehoben. Der Bebauungsplan Nr. 76 wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 76 - 7. Änderung im überplanten Bereich rechtsunwirksam.


Gerdesmeyer

Ansprechpartner

Hatem Wojta
Tel.: 04442/886-211
Fax: 04442/886-246
E-Mail: Hatem.Wojta@lohne.de
Raum: 211, 2. OG

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