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Bebauungsplan Nr. 20 G „Kindertagesstätte Kreuzstraße“
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Lohne hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 G im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.
Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung ab sofort bis zum 31. August 2012 im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Außerhalb der genannten Zeiten können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 04442-886 0) eingesehen werden. Auch besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
- ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können,
- mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 20 G die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 im überplanten Bereich rechtsunwirksam werden.
Gerdesmeyer
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Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 03.04.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 20 G „Kindertagesstätte Kreuzstraße“ aufzustellen, um den Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen in Einrichtungen zu decken. Dazu plant die Stadt Lohne auf einer Fläche zwischen der Klapphakenstraße und der Kreuzstraße die Errichtung eines Gebäudes zur Kinderbetreuung mit einer Kindergartengruppe und zwei Krippengruppen. Auf diese Weise werden Betreuungsplätze in zentraler Lage geschaffen, die dem geplanten Wohnquartier an der Klapphakenstraße, aber auch dem gesamten Innenstadtbereich zu Gute kommen.
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