Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner:

Gregor Raabe
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
308
Funktionen:
- Abteilungsleiter

Martin Hinxlage
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
311
Funktionen:
- Stellvertretender Abteilungsleiter
Sergej Garrecht
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
309