Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Dokumente oder Kopien, ebenso wie Abschriften oder Ausdrucke von Dokumenten beglaubigen zu lassen. Voraussetzung für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Kopien ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder das zu beglaubigende Dokument bzw. die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide.
Dokumente und Kopien dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
Dokumente und Kopien dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- weder das Original von einer Behörde erstellt worden ist noch die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden Finanzierungsunterlagen, Erbschaftsangelegenheiten),
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur das Standesamt, beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt),
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
- anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist, die durch einen Notar oder ein Gericht erstellt wird und nicht durch eine amtliche Beurkundung ersetzt werden kann,
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen keine Fristen beachtet werden
Bemerkungen
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Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechperson:

Günther Frerichs
Tel.:
04442 886-3300
E-Mail:
guenther.frerichs@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
Erdgeschoss
Zimmer:
001
Funktionen:
- Sachbearbeiter
Abteilung:

Michaela Sieve
Tel.:
04442 886-3300
E-Mail:
michaela.sieve@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
Erdgeschoss
Zimmer:
002
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:

Nele Sadelfeld
Tel.:
04442 886-3300
E-Mail:
nele.sadelfeld@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
Erdgeschoss
Zimmer:
003
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:
zuständiges Amt
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04442 886-0 | 04442 886-8500 |