Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.
Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.
Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Abschluss der Vereinbarung durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter, die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 2,00 Hektar sind.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechperson:
Maik Bakenhus
Tel.:
04442 886-2301
E-Mail:
maik.bakenhus@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
2. Obergeschoss
Zimmer:
224
Funktionen:
- Abteilungsleiter
- Stellvertretender Amtsleiter
- Datenschutzbeauftragter
zuständiges Amt
Wirtschaftsförderung und Grundstücksverwaltung | 04442 886-0 | 04442 886-8500 |