Wohngeldbewilligung

Leistungsbeschreibung
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)





Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)










Ansprechperson:

Elke Sieverding
Elke Sieverding
Tel.: 04442 886-5501
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 126
Funktionen:
  • Abteilungsleiterin
Bellersen_Bernd
Bernhard Bellersen
Tel.: 04442 886-5502
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 125
Funktionen:
  • Stellvertretender Abteilungsleiter
Maria Nuxoll
Maria Nuxoll
Tel.: 04442 886-5503
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 124
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Amt für Familie und Soziales Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500
E-Mail: Pfeil rechts orange Wohngeld Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500