Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen keine Gebühren an.
Formulare und Unterlagen
wichtige Dokumente
Ansprechperson:

Elke Sieverding
Tel.:
04442 886-5501
E-Mail:
elke.sieverding@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
1. Obergeschoss
Zimmer:
126
Funktionen:
- Abteilungsleiterin
Abteilung:

Bernhard Bellersen
Tel.:
04442 886-5502
E-Mail:
bernhard.bellersen@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
1. Obergeschoss
Zimmer:
125
Funktionen:
- Stellvertretender Abteilungsleiter
Abteilung:

Maria Nuxoll
Tel.:
04442 886-5503
E-Mail:
maria.nuxoll@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
1. Obergeschoss
Zimmer:
124
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:
zuständiges Amt
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04442 886-0 | 04442 886-8500 | |||
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04442 886-0 | 04442 886-8500 |