Wohngelderhöhung

Leistungsbeschreibung
Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)





Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)










Ansprechperson:

Elke Sieverding
Elke Sieverding
Tel.: 04442 886-5501
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 126
Funktionen:
  • Abteilungsleiterin
Maria Nuxoll
Maria Nuxoll
Tel.: 04442 886-5503
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 125
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Amt für Familie und Soziales Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500
E-Mail: Pfeil rechts orange Wohngeld Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500