Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die
Die zuständige Stelle kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl der aufstellenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.
- mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die
- die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten,
Die zuständige Stelle kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl der aufstellenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 1520,00 EUR an.
Formulare und Unterlagen
Ansprechpartner:
Klemens Lohmann
Tel.:
04442 886-3201
E-Mail:
klemens.lohmann@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
1. Obergeschoss
Zimmer:
101
Funktionen:
- Abteilungsleiter
- Marktmeister
- Standesbeamter
Abteilung:
zuständiges Amt
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04442 886-0 | 04442 886-8500 |