Vaterschaftsanerkennung

Leistungsbeschreibung

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch Notare beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)





Welche Gebühren fallen an?
Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärungen beim Standesamt
Gebühr: kostenfrei

(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Anträge / Formulare
beim Standesamt
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)








Ansprechperson:

Beate Pille
Tel.: 04442 886-3402
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 201
Funktionen:
  • Standesbeamtin
Abteilung:
Wiebke Hummel-Willeke
Tel.: 04442 886-3403
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 203
Funktionen:
  • Standesbeamtin
Abteilung:

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Standesamt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500