Die Gleichstellungsstelle setzt sich aktiv dafür ein, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene zu fördern. Obwohl im Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes verankert ist, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, gibt es immer noch Bereiche, in denen Frauen benachteiligt sind. Die Gleichstellungsstelle arbeitet daran, diese Defizite anzugehen und konkrete Maßnahmen zu entwickeln, um die Situation zu verbessern.
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Sie ist an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen beteiligt, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Frau und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben. Dabei geht es darum, die aufgrund des Geschlechts erfahrenen Benachteiligungen sichtbar zu machen und zu bekämpfen.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten umfassen:
- Als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Frauengruppen, Vereine und Verbände dienen, um Anregungen, Fragen und Beschwerden im Bereich Gleichstellung entgegenzunehmen.
- Vorhandene Defizite bei der Gleichstellung aufzeigen und Vorschläge zur Verbesserung der Situation erarbeiten.
- Politik und Verwaltung auf Handlungsbedarf in Sachen Gleichstellung hinweisen.
- Besonderes Augenmerk auf gleichstellungsorientiertes Personalmanagement in der Stadtverwaltung legen.
- Aktuelle Themen der Gleichstellung durch Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Gemeinschaftsaktionen aufgreifen und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen stärken.
- Mit gleichstellungspolitisch engagierten Personen, Gruppen, Verbänden, Gewerkschaften und Netzwerken zusammenarbeiten.
Aktuelle Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf der Internetseite der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Vechta.
Leitung:
- Gleichstellungsbeauftragte
Öffnungszeiten
Dienstleistungen
Ansprechpersonen:
- Gleichstellungsbeauftragte