Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen keine Gebühren an.
Formulare und Unterlagen
Anträge / Formulare
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Online-Service
Ansprechperson:

Günther Frerichs
Tel.:
04442 886-3300
E-Mail:
guenther.frerichs@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
Erdgeschoss
Zimmer:
001
Funktionen:
- Sachbearbeiter
Abteilung:

Michaela Sieve
Tel.:
04442 886-3300
E-Mail:
michaela.sieve@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
Erdgeschoss
Zimmer:
002
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:

Nele Sadelfeld
Tel.:
04442 886-3300
E-Mail:
nele.sadelfeld@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
Erdgeschoss
Zimmer:
003
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:
zuständiges Amt
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04442 886-0 | 04442 886-8500 |