Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Formulare und Unterlagen
Ansprechperson:

Günther Frerichs
Tel.:
04442 886-3300
E-Mail:
guenther.frerichs@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
Erdgeschoss
Zimmer:
001
Funktionen:
- Sachbearbeiter
Abteilung:

Michaela Sieve
Tel.:
04442 886-3300
E-Mail:
michaela.sieve@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
Erdgeschoss
Zimmer:
002
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:

Nele Sadelfeld
Tel.:
04442 886-3300
E-Mail:
nele.sadelfeld@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
Erdgeschoss
Zimmer:
003
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:
zuständiges Amt
![]() |
04442 886-0 | 04442 886-8500 |