Wahlen

Leistungsbeschreibung
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)





Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)








Ansprechperson:

Kathrin Kolhoff
Kathrin Lamping
Tel.: 04442 886-1015
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 301
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Nele Sadelfeld
Nele Sadelfeld
Tel.: 04442 886-3300
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 003
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Jannis Niehaus
Tel.: 04442 886-1011
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 329
Funktionen:
  • Abteilungsleiter

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500
E-Mail: Pfeil rechts orange Haupt-/ Schul- und Kulturabteilung Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500