Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Im Gewerbezentralregister erfasst werden:
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Im Gewerbezentralregister erfasst werden:
- Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
- Bußgeldentscheidungen zu Geldbuße von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Gebühren
13,00 Euro
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Gebühr:
13,00 € EUR
Formulare und Unterlagen
Anträge / Formulare
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Formulare: nein, formloser Antrag: formloser Antrag
Schriftform erforderlich: nein, aber alternativ möglich
Schriftform erforderlich: nein, aber alternativ möglich
Online-Service
Ansprechperson:

Günther Frerichs
Tel.:
04442 886-3300
E-Mail:
guenther.frerichs@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
Erdgeschoss
Zimmer:
001
Funktionen:
- Sachbearbeiter
Abteilung:

Nele Sadelfeld
Tel.:
04442 886-3300
E-Mail:
nele.sadelfeld@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
Erdgeschoss
Zimmer:
003
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:

Michaela Sieve
Tel.:
04442 886-3300
E-Mail:
michaela.sieve@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
Erdgeschoss
Zimmer:
002
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:
zuständiges Amt
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04442 886-0 | 04442 886-8500 |