Personalausweis Ausstellung

Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie Ihren Personalausweis auch bei einer anderen Personalausweisbehörde beantragen. Dadurch können Zusatzkosten entstehen, da die unzuständige Behörde einen erhöhten Verwaltungsaufwand hat (sie muss bei der zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen).
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre

Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre

(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Bearbeitungsdauer

2 Wochen



Welche Gebühren fallen an?
  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr: 37,00 € EUR

Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Gebühr: 22,80 € EUR

Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 € EUR

Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Gebühr: 13,00 € EUR

Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle
Gebühr: 6,00 € EUR

Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion nach Wiederauffinden des Personalausweises
Gebühr: kostenfrei

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
Gebühr: kostenfrei

Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres
Gebühr: kostenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion
Gebühr: kostenfrei

(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Unterlagen

Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)






 



Ansprechperson:

Fischer_Julia
Julia Fischer
Tel.: 04442 886-3300
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 004
Funktionen:
  • Abteilungsleiterin
Frerichs_Guenther
Günther Frerichs
Tel.: 04442 886-3300
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 001
Funktionen:
  • Sachbearbeiter
Sieve_Michaela
Michaela Sieve
Tel.: 04442 886-3300
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 002
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Nele Sadelfeld
Nele Sadelfeld
Tel.: 04442 886-3300
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 003
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500