Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
- 'Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung' auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
- Wohngeldtabellen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
- Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
- Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpartner:

Elke Sieverding
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
1. Obergeschoss
Zimmer:
126
Funktionen:
- Abteilungsleiterin
Abteilung:

Bernhard Bellersen
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
1. Obergeschoss
Zimmer:
125
Funktionen:
- Stellvertretender Abteilungsleiter
Abteilung:

Maria Nuxoll
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
1. Obergeschoss
Zimmer:
124
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:
zuständiges Amt
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04442 886-0 | 04442 886-8500 | |||
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04442 886-0 | 04442 886-8500 |