Sterbeurkunde

Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)





Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: 15,00 € EUR

Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr: 7,50 € EUR

(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)








Ansprechperson:

Beate Pille
Tel.: 04442 886-3402
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 201
Funktionen:
  • Standesbeamtin
Abteilung:
Wiebke Hummel-Willeke
Tel.: 04442 886-3403
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 203
Funktionen:
  • Standesbeamtin
Abteilung:
Uwe Kerßens
Uwe Kerßens
Tel.: 04442 886-3404
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 204
Funktionen:
  • Standesbeamter
Abteilung:

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Standesamt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500