Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr:
15,00 € EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr:
7,50 € EUR
Formulare und Unterlagen
Online-Service
Ansprechperson:
Beate Pille
Tel.:
04442 886-3402
E-Mail:
beate.pille@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
2. Obergeschoss
Zimmer:
201
Funktionen:
- Standesbeamtin
Abteilung:
Wiebke Hummel-Willeke
Tel.:
04442 886-3403
E-Mail:
wiebke.hummel-willeke@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
2. Obergeschoss
Zimmer:
203
Funktionen:
- Standesbeamtin
Abteilung:

Uwe Kerßens
Tel.:
04442 886-3404
E-Mail:
uwe.kerssens@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
2. Obergeschoss
Zimmer:
204
Funktionen:
- Standesbeamter
Abteilung:
zuständiges Amt
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04442 886-0 | 04442 886-8500 |