Dienstleistung
Personalausweis Meldung wegen Verlust
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Welche Gebühren fallen an?
Bei Verlustmeldung
Gebühr:
kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Anträge / Formulare
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Externe URL
Was sollte ich noch wissen?
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Schlagwörter
Verlustanzeige, 3000471
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Gebühr: kostenfrei
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Externe URL
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport