Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspass es (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)

Sie benötigen für Ihren neuen Personalausweis, Reisepass oder ein ausländerrechtliches Dokument ein aktuelles Passfoto? Kein Problem: In unserem Bürgerbüro können Sie Ihr biometrisches Lichtbild ganz bequem direkt vor Ort aufnehmen lassen.

Die Aufnahme erfolgt digital und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen – einfach, schnell und in hoher Qualität. Das Foto wird direkt in den Antragsprozess übernommen. Ein zusätzlicher Termin beim Fotografen ist also nicht nötig.

Dieser Service kostet 6 Euro zusätzlich zur Gebühr für das jeweilige Dokument.

Alternativ können Sie Ihr Foto auch weiterhin bei einem zertifizierten Fotostudio anfertigen lassen. Wichtig ist: Das Studio muss das Bild digital übermitteln – zum Beispiel per QR-Code. Papierbilder können nicht mehr akzeptiert werden.


Postfach
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
Servicezeiten Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
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Freitag:
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Fax
04442 886-8500
Telefon
04442 886-0

Online-Terminvereinbarung

Häufig gestellte Fragen

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Geltungsdauer: 1 Jahr

die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort
Bearbeitungsdauer: 0 Tage

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.


  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger  Reisepass
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.


Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können a uf den Seiten des   Auswärtigen Amtes abgerufen werden.


Internetseiten des Auswärtigen Amtes

Einwilligung des gesetzlichen Vertreters für Ausweisantrag von Minderjährigen oder Betreuten
FormularDokLink

vorübergehender Reisepass, Urlaub