74. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und Bebauungsplan Nr. 20 E – 1. Änderung für den Bereich zwischen der „Keetstraße und der Meyerhofstraße“ der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 30.10.2021
Autor: Kathmann
Der Landkreis Vechta hat die vom Rat der Stadt Lohne am 23.06.2021 beschlossene 74. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 der Stadt Lohne mit Verfügung vom 26.10.2021, Az.: 80.02120-2018-60 gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 den Bebauungsplan Nr. 20 E – 1. Änderung für den Bereich zwischen der „Keetstraße und der Meyerhofstraße“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

2018-06-26_B020E_1_Skizze Internet F-Plan

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

2020-12-10_B020E_1_Skizze Internet B-Plan

Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 wirksam. Der Bebauungsplan Nr. 20 E – 1. Änderung wird mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 BauGB rechtsverbindlich. Die Bauleitpläne sowie die dazugehörigen Begründungen können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 312, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.

Hinweis:

Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit Inkrafttreten der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 werden die bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes ´80 im Änderungsbereich unwirksam.

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 20 E – 1. Änderung wird der Bebauungsplan Nr. 20 E im überplanten Bereich rechtsunwirksam.

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktion:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin