Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:
Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 wirksam. Der Bebauungsplan Nr. 191 wird mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 BauGB rechtsverbindlich. Die Bauleitpläne sowie die dazugehörigen Begründungen können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 312, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.
Hinweis:
Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Mit Inkrafttreten der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 werden die bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes ´80 im Änderungsbereich unwirksam.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 191 wird der Bebauungsplan Nr. 41 im überplanten Bereich rechtsunwirksam.
Gerdesmeyer
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- Sachbearbeiter