80. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und Bebauungsplan Nr. 159 für den Bereich "nördlich der Landwehrstraße/westlich und östlich Am Grevingsberg"

Veröffentlicht am: 26.08.2022
Der Landkreis Vechta hat die vom Rat der Stadt Lohne am 13.10.2021 beschlossene 80. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 der Stadt Lohne mit Verfügung vom 02.02.2022, Az.: 80.01896-2019-60 gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Rat der Stadt Lohne hat in der Sitzung vom 06.07.2022 den Bebauungsplan Nr. 159 für den Bereich „nördlich der Landwehrstraße / westlich und östlich Am Grevingsberg“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

F80_Satzung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

B159_Satzung

Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 wirksam. Der Bebauungsplan Nr. 159 wird gem. § 10 BauGB rechtsverbindlich. Die Bauleitpläne sowie die dazugehörigen Begründungen können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.

Hinweis:

Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit Inkrafttreten der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 werden die bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes ´80 im Änderungsbereich unwirksam.

Dr. Voet

 

Ansprechpartner

Sarah Tombrägel
Sarah Tombrägel
Tel.: 04442 886-6104
Fax: 04442 886-8560
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 310
Funktion:
  • Stellvertretende Abteilungsleiterin