93. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. X „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage südlich zum Eckelbusch" der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 21.08.2024
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

a) 93. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80
b) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. X „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage südlich zum Eckelbusch“ der Stadt Lohne

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 13.08.2024 dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und dem Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:

93. Änderung FNP und vorhabenbezogener B-Plan Nr. X_Skizze

Sämtliche Planunterlagen stehen gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 21. August 2024 bis zum 22. September 2024 im Internet unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm sowie auf dem https://uvp.niedersachsen.de/ zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich liegen sämtliche Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das Kontaktformular https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm oder per Mail unter bauleitplanung@lohne.de übermittelt werden. Weiterhin ist es möglich Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

  1. Ergebnisbericht der faunistischen Bestandserfassung, Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, 2024
  2. Fachbeitrag zum Tausch von Flächen im Landschaftsschutzgebiet, Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, 2024

DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die die Bauleitpläne Bezug nehmen, werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 312 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Dr. Voet

 

Stellungnahme

AnsprechpERSon

Patrick Storck
Storck, Patrick
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 313
Funktion:
  • Sachbearbeiter