Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird der Bebauungsplan gem. § 10 BauGB rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan sowie die dazugehörige Begründung können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Bauamt, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.
Hinweis:
Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Gerdesmeyer
Ansprechpartner
- Sachbearbeiter
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- 01- B194_Planzeichnung
- 02-B194_Begruendung
- 03-B194 - Umweltbericht
- 04-Kartenreferenz Kompensation
- 05-Konzept Maßnahmenplan und Bilanzierung Gut Lage 1 Aenderung
- 06-Anlage_1_Änderungs- und Ergänzungsband Gut Lage
- 07-B194 Faunisitische Untersuchungen Nördlich Dinklager Straße
- 08-Gutachten Geruchsimmissionen B145A
- 09-B194_Geruchsgutachten 2021
- 10-Landschaftsbildbewertung B145A
- 11-Schalltechnischer Bericht B145A