Ergänzend zu meiner Wahlbekanntmachung vom 5. Mai 2021 nach § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird bezugnehmend auf den Punkt 3 bekannt gemacht, dass nach dem neuen § 52 d NKWG die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die Stadtratswahl reduziert wurde.
Demnach sind bei einem Wahlvorschlag für die Stadtratswahl anstelle der 30 Unterschriften der Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs (Unterstützungsunterschriften) lediglich 12 Unterschriften (Unterstützungsunterschriften) beizubringen.
Grund für die Änderung sind die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen erschwerten Bedingungen für die Kommunalwahlen 2021. Das entsprechende Gesetz der Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 10.06.2021 ist am 18.06.2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden und am 19.06.2021 in Kraft getreten.
gez.
Gert Kühling
AnsprechpartnerIN
- Sachbearbeiterin