§ 1
Soweit das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen durch Beschilderung als gebührenpflichtig gekennzeichnet ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenverordnung erhoben. Die Erhebung der Gebühren erfolgt über Parkscheinautomaten. Die Stadt Lohne kann weitere technische Möglichkeiten zur Erhebung der Gebühren zulassen. Die Gebühren betragen incl. der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer
- montags bis samstags in der Zeit von 07.00 – 18.00 Uhr
- sonntags in der Zeit von 12.00 – 18.00 Uhr
je angefangene 30 Minuten 0,50 €.
Für das Parken wird in den ersten dreißig Minuten keine Gebühr berechnet.
Die Höchstdauer für einen Parkschein beträgt vier Stunden.
Außerhalb der o.g. Uhrzeiten ist das Parken gebührenfrei.
§ 2
Die gebührenpflichtigen Bereiche sind im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Parkgebührenverordnung.
§ 3
Diese Parkgebührenverordnung tritt am 01.09.2021 in Kraft.
Ansprechpartner
- Kämmerer
- Amtsleiter