Veröffentlicht am:
15.08.2024
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 (4) Satz 3 VwVfG).
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen über die Internetseite https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Dr. Voet
Ansprechpartner
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Tel.:
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312
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