Veröffentlicht am:
26.10.2022
§ 1 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Lohne.
§ 2 Gegenstand
Der Geldbetrag, den die Bauherrin / der Bauherr oder eine nach § 56 NBauO Verantwortliche/ein Verantwortlicher an die Stadt Lohne dafür zu zahlen hat, dass sie / er notwendige Einstellplätze ausnahmsweise (§ 47 Abs. 5 NBauO) nicht herzustellen braucht, wird auf 12.000,00 € (i. W.: Zwölftausend Euro) festgesetzt.
§ 6 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 28. 5. 2015 außer Kraft.
Ansprechperson
Matthias Hövemann
Tel.:
04442 886-2201
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Rathaus
Etage:
2. Obergeschoss
Zimmer:
213
Funktion:
- Abteilungsleiter