Ausnahmegenehmigung für besondere Verkaufsveranstaltungen

Leistungsbeschreibung
Die Reisegewerbekartenpflicht entfällt, wenn für das Feilbieten von Waren anlässlich besonderer Verkaufsveranstaltungen eine Ausnahme im Sinne des § 55a Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) erteilt worden ist.
Die Art der feilzubietenden Waren soll in einem gewissen Zusammenhang zur anlassgebenden Veranstaltung stehen.
Die Erteilung der Erlaubnis steht im Ermessen der zuständigen Stelle. Sie ist für einen bestimmten Ort und i.d.R. für eine bestimmte Veranstaltung sowie befristet und schriftlich zu erteilen. Sie kann auch von der Veranstalterin/vom Veranstalter mit Wirkung für die Anbieterinnen/Anbieter beantragt werden und gilt für die Gewerbetreibenden sowie für die bei ihnen Beschäftigten.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Diese Erlaubnis ersetzt nicht eine Ausnahmegenehmigung, die z. B. für eine Sondernutzung nach dem Straßenrecht vorgeschrieben ist, oder andere Erlaubnisse.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.3 an.
Abgabe: 81,00 € EUR

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechperson:

Kerstin Wichmann
Tel.: 04442 886-3202
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 103
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Abteilung:
Christian Bill
Tel.: 04442 886-3201
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 102
Funktionen:
  • Abteilungsleiter
  • Marktmeister
Abteilung:
Lara Buller
Tel.: 04442 886-3203
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 104
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Abteilung:

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Ordnungsamt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500