Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund an-/ bzw. abzumelden.
Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Lohne geregelt.
Voraussetzungen für die Anmeldepflicht sind:
- Der Hund muss mehr als drei Monate alt sein und im Stadtgebiet der Stadt Lohne gehalten werden.
- Die Steuerpflicht tritt ebenfalls ein, wenn der Hund in Pflege oder Verwahrung genommen oder auf Probe oder für das Anlernen gehalten wird und einen Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Eine Steuerbefreiung kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgemeldet wird.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) sind darüber hinaus folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen.
- Hunde, die älter als sechs Monate sind, sind durch einen Chip (Transponder) zu kennzeichnen.
- Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
- Hunde sind vor Vollendung des siebten Lebensmonats im Hunderegister Niedersachsen anzumelden.
- Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
- Wer einen Hund hält, hat diesen binnen einer Woche bei der Stadt Lohne anzumelden.
- Wer keinen Hund mehr hält, hat diesen ebenfalls binnen einer Woche bei der Stadt Lohne abzumelden.
Der Hund muss binnen einer Woche nach dem Ereignis (Tod, Wegzug etc.) abgemeldet werden. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgemeldet wurde.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.
Gebühren
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a) | für den ersten Hund | 40,00 € |
b) | für den zweiten Hund | 60,00 € |
c) | für jeden weiteren Hund | 75,00 € |
Die Steuer wird vierteljährlich oder auf Antrag jährlich fällig.
Für die Anmeldung im niedersächsischen Hunderegister wird eine Gebühr von 14,90 Eur fällig.
Eine Abmeldung ist gebührenfrei.
Formulare und Unterlagen
zu beachtende Rechtsgrundlage oder Richtlinie
wichtige Dokumente
Ansprechperson:
- Sachbearbeiterin
zuständiges Amt
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04442 886-0 | 04442 886-8500 |