Parkausweis für Behinderte

Leistungsbeschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Anträge / Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechperson:

Kathrin Stegemann
Kathrin Stegemann
Tel.: 04442 886-5010
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 124
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Soziales und Senioren Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500