Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Stadt einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.
- Um eine fristgerechte Zustellung garantieren zu können, werden ab Donnerstag (6. Oktober) keine Briefwahlunterlagen mehr versandt. Eine vorzeigte Stimmabgabe ist direkt im Rathaus der Stadt Lohne (Vogtstraße 26) zu den regelären Öffnungszeiten möglich.
- Wichtiger Hinweis: Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag, dem 9. Oktober 2022, 15 Uhr, im Rathaus eingetroffen sein!
Öffnungszeiten
- Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 16:00 Uhr
- Freitag: von 08:30 bis 12:30 Uhr
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben
Ansprechperson:

Nele Sadelfeld
Tel.:
04442 886-3300
E-Mail:
nele.sadelfeld@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
Erdgeschoss
Zimmer:
003
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:
zuständiges Amt
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04442 886-0 | 04442 886-8500 |