Spielhallen

Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben will, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigt einerseits eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung (GewO) sowie andererseits seit dem 01.07.2012 eine glückspielrechtliche Erlaubnis nach § 24 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV).
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Tätigkeit darf aber erst begonnen werden, wenn die Erlaubnisse erteilt wurden. Deswegen sollte der Antrag so rechtzeitig gestellt werden, dass die nötige Antragsprüfung bis zur geplanten Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen werden kann.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)





Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.10 und Nr. 57.1.7.1 an.
Gebühr: 4.000,00 € - 20.000,00 € EUR

(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)










Ansprechperson:

Christian Bill
Tel.: 04442 886-3201
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 102
Funktionen:
  • Abteilungsleiter
  • Marktmeister
Abteilung:
Kerstin Wichmann
Tel.: 04442 886-3202
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 103
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Abteilung:
Doris Schumacher
Tel.: 04442 886-3203
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 104
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Abteilung:
Marie Göttke
Tel.: 04442 886-3204
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 102
Funktionen:
  • Verwaltungsfachangestellte
Abteilung:

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Ordnungsamt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500