Spielgeräte

Leistungsbeschreibung
Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die
  • mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die
  • die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten,
benötigen Gewerbetreibende eine Erlaubnis durch die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl der aufstellenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.1   -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 1520,00 EUR an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechperson:

Christian Bill
Tel.: 04442 886-3201
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 102
Funktionen:
  • Abteilungsleiter
  • Marktmeister
Abteilung:
Lara Buller
Tel.: 04442 886-3203
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 104
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Abteilung:
Kerstin Wichmann
Tel.: 04442 886-3202
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 103
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Abteilung:

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Ordnungsamt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500