Flächennutzungplan

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)





Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)






 



Ansprechperson:

Reinkober_Matthias
Matthias Reinkober
Tel.: 04442 886-6101
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktionen:
  • Abteilungsleiter
  • Stellvertretender Amtsleiter
Mechthild Behrens
Tel.: 04442 886-6103
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 305
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Ralf Blömer
Ralf Blömer
Tel.: 04442 886-6001
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 314
Funktionen:
  • Amtsleiter
Rebekka Graw
Rebekka Graw
Tel.: 04442 886-6102
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 313
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Bauamt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500
E-Mail: Pfeil rechts orange Planung und Umwelt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500