Bekanntmachungen



a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Lohne hat die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes ’80 und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 198 für den Bereich „Südlich Vechtaer Straße/ östlich der Keetstraße“ beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Ziel der Bauleitplanung ist die Erweiterung des bestehenden Dienstleistungsangebots auf dem Betriebsgelände eines örtlichen Einzelhändlers.

Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Lohne hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 – 1. Änderung für den Bereich „Am Karnkamp / Steinfelder Straße“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat beschlossen, den Flächennutzungsplan‘ 80 der Stadt Lohne rechtswirksam in der Fassung vom 07.05.1982 neu bekannt zu machen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Stadt Lohne umfasst das gesamte Stadtgebiet. Die Neubekanntmachung berücksichtigt neben dem ursprünglichen Flächennutzungsplan vom 07.05.1982 die folgenden 81 wirksamen Änderungen und Berichtigungen:


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 179 für den Bereich zwischen der „Landwehrstraße und dem Stadtpark Lohne“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 96 - 4. Änderung für den Bereich „Nördlich der Dinklager Straße“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 123 für den Bereich „Am Karnkamp / Steinfelder Straße“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 25 - 4. Änderung für den Bereich „Ehrendorf/ Lindenweg“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2022 (Nds. GVBl. S. 191) und des § 47 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der Fassung vom 03.04.2012 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.06.2022 (Nds. GVBl. S. 388) hat der Rat der Stadt Lohne in seiner Sitzung am 12.10.2022 folgende Satzung beschlossen:


Die Stadt Lohne sucht zum 01.11.2022 einen Pächter für die Gastronomie „Hopener Waldstübchen“, Burgweg 16 in Lohne


Der Landkreis Vechta hat die vom Rat der Stadt Lohne am 13.10.2021 beschlossene 80. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 der Stadt Lohne mit Verfügung vom 02.02.2022, Az.: 80.01896-2019-60 gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Rat der Stadt Lohne hat in der Sitzung vom 06.07.2022 den Bebauungsplan Nr. 159 für den Bereich „nördlich der Landwehrstraße / westlich und östlich Am Grevingsberg“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


02.08.2022

Schulanmeldung

Alle Kinder, die vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2023/24 (ab August 2023) schulpflichtig.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 108C - 1. Änderung für den Bereich „Zwischen Jägerstraße und Dobbenweg“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 12/II – 1. Änderung für den Bereich „Keetstraße – Marktstraße im Süden – Achtern Thun im Norden“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt Lohne über die Erhebung von Beiträgen nach den §§ 6 und 6 b des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Lohne (Straßenausbaubeitragssatzung)



Präambel
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) in Verbindung mit § 58 des Nieder-sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2021 (Nds. GVBl. S. 830) hat der Rat der Stadt Lohne in seiner Sitzung am 30.03.2022 folgende Satzung beschlossen.




Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 30.03.2022 die Satzung über die Festlegung eines bebauten Bereiches im Außenbereich „Poggenweg" beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Satzung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 275 v. H. und der Grundsteuer B auf 275 v. H. für das Kalenderjahr 2022 festgesetzt. Gegenüber den Kalenderjahren 1998 bis 2021 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Abgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2022 verzichtet wird.


Der Landkreis Vechta hat die vom Rat der Stadt Lohne am 09.12.2020 beschlossene 78. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 der Stadt Lohne mit Verfügung vom 22.03.2021, Az.: 80.02406-2018-60 unter Maßgaben gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Rat der Stadt Lohne ist den Maßgaben in seiner Sitzung am 13.10.2021 beigetreten.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 den Bebauungsplan Nr. 193 für den Bereich „Westlich Gingfeld“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung be-schlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.


Der Landkreis Vechta hat die vom Rat der Stadt Lohne am 23.06.2021 beschlossene 74. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 der Stadt Lohne mit Verfügung vom 26.10.2021, Az.: 80.02120-2018-60 gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 den Bebauungsplan Nr. 20 E – 1. Änderung für den Bereich zwischen der „Keetstraße und der Meyerhofstraße“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.


Der Rat der Stadt Lohne hat den Bebauungsplan Nr. 148A für den Bereich zwischen Bakumer Straße und Bruchweg gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.


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