Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist in Deutschland als Nachtruhezeit festgelegt. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.
Dieses Verbot gilt jedoch nicht
Dieses Verbot gilt jedoch nicht
- für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage sowie
- für Anlagen, die aufgrund besonderer Genehmigungen betrieben werden und für Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es sind Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
Ansprechperson:
Doris Schumacher
Tel.:
04442 886-3203
E-Mail:
doris.schumacher@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
1. Obergeschoss
Zimmer:
104
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:
Christian Bill
Tel.:
04442 886-3201
E-Mail:
christian.bill@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
1. Obergeschoss
Zimmer:
102
Funktionen:
- Abteilungsleiter
- Marktmeister
Abteilung:
Kerstin Wichmann
Tel.:
04442 886-3202
E-Mail:
kerstin.wichmann@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
1. Obergeschoss
Zimmer:
103
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:
zuständiges Amt
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04442 886-0 | 04442 886-8500 |