Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes musste die Berechnung der Grundsteuer zum 01.01.2025 umgestellt werden. Inzwischen dürften alle Steuerpflichtigen aufgrund ihrer abgegebenen Steuererklärung einen neuen Messbetragsbescheid vom Finanzamt Vechta erhalten haben. Dieser Messbetrag ist Grundlage für die ab Januar 2025 zu zahlende Grundsteuer. Durch die neuen Regelungen kann der neue Messbetrag erheblich vom bisherigen Messbetrag abweichen.
Bitte prüfen Sie die bei der Berechnung berücksichtigten Wohn-, Nutz- und Grundstücksflächen auf ihre Richtigkeit. Sollten Fehler festgestellt werden, wird dringend empfohlen, noch in diesem Jahr einen Antrag auf Änderung des Messbetrages beim Finanzamt Vechta zu stellen.
Die Grundsteuer wird stets nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (Stichtagsprinzip). Änderungsanträge, die erst nach dem 31.12.2024 beim Finanzamt eingehen, werden somit voraussichtlich erst zum 01.01.2026 berücksichtigt, und der bisher festgesetzte Messbetrag bleibt für das Jahr 2025 bestehen.
Die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer steht erst fest, nachdem die Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 festgesetzt sind. Dieser Hebesatz wird dann auf den Grundsteuermessbetrag angewandt. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt in der Sitzung des Rates der Stadt Lohne am 11.12.2024.
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