Dienstleistung
Reisepass Ausstellung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Sie benötigen für Ihren neuen Personalausweis, Reisepass oder ein ausländerrechtliches Dokument ein aktuelles Passfoto? Kein Problem: In unserem Bürgerbüro können Sie Ihr biometrisches Lichtbild ganz bequem direkt vor Ort aufnehmen lassen.
Die Aufnahme erfolgt digital und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen – einfach, schnell und in hoher Qualität. Das Foto wird direkt in den Antragsprozess übernommen. Ein zusätzlicher Termin beim Fotografen ist also nicht nötig.
Dieser Service kostet 6 Euro zusätzlich zur Gebühr für das jeweilige Dokument.
Alternativ können Sie Ihr Foto auch weiterhin bei einem zertifizierten Fotostudio anfertigen lassen. Wichtig ist: Das Studio muss das Bild digital übermitteln – zum Beispiel per QR-Code. Papierbilder können nicht mehr akzeptiert werden.
Einrichtung
Bürgerbüro
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 37,50
Gebühr: EUR 59,50
Vorkasse: ja
Gebühr: EUR 70,00
Gebühr: EUR 92,00
Gebühr: EUR 21,00
Bearbeitungsdauer
Mindestens 6 Wochen
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Anträge / Formulare
FormularDokLink
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters für Ausweisantrag von Minderjährigen oder Betreuten
FormularDokLink