Antrag auf Nutzung einer Sporthalle der Stadt Lohne

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Anja Baumann
Laura Stratmann

Die Reservierung von Sporthallen ist ein wichtiger Schritt für die Planung von sportlichen Aktivitäten. Die Anmietung oder Sportstättenbuchung ermöglicht es Sportvereinen, Schulen und anderen Gruppen, geeignete Räumlichkeiten für ihre sportlichen Bedürfnisse zu sichern. Dieser Prozess kann unter verschiedenen Bezeichnungen erfolgen, darunter Hallenreservierung, Sportplatzreservierung oder Raumreservierung.

Hinweis: Die Sporthallen sind montags bis freitags (außerhalb der Schulferien) von 8.00 bis 16.00 Uhr dem Schulsport vorbehalten. In der Zeit von 16.00 bis 22.00 Uhr können Vereine die Hallen für ihre Aktivitäten reservieren.

Die Terminvereinbarung für die Buchung eines Sportkomplexes oder einer Sporthalle ist entscheidend, um Konflikte bei der Hallenbelegung zu vermeiden. Die Hallennutzung oder Sporthallennutzung erfordert eine klare Kommunikation zwischen den Verantwortlichen, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Sporthalle reibungslos verläuft.

Die Nutzung einer Sporthalle oder Sporthallen-Nutzung kann vielfältig sein, von Trainingseinheiten für Sportmannschaften bis hin zu Wettkämpfen und Veranstaltungen. Die Sportplatznutzung und Hallenbenutzung sind eng mit der Buchung der Sportstätte verbunden und erfordern oft eine sorgfältige Planung.

Die Nutzung der Sporthalle oder Sportstättenverwendung kann auch für individuelle Sportler von Bedeutung sein, die in einer Halle trainieren möchten. Der Halleinzug und die Halleninanspruchnahme sind Schritte, um Zugang zur Halle zu erhalten.

Insgesamt spielt die Sportraumnutzung und die Sportkomplexverwendung eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Sport und Aktivitäten in der Gemeinschaft. Die Hallenbespielung und die Nutzung des Sportgeländes tragen dazu bei, dass Sportveranstaltungen und -aktivitäten reibungslos ablaufen und für alle zugänglich sind.

Häufig gestellte Fragen

Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle Lohneum ist kostenpflichtig. 

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der Kommune, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.


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