92. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und Bebauungsplan Nr. 146D für den Bereich „Nördlich der Mülhausener Straße / östlich der Bakumer Straße“ der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 16.12.2024
Der Landkreis Vechta hat die vom Rat der Stadt Lohne am 18.09.2024 beschlossene 92. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 der Stadt Lohne mit Verfügung vom 06.12.2024, Az.: 63.02982-2023-60 gem. § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 den Bebauungsplan Nr. 146D für den Bereich „Nördlich der Mülhausener Straße / östlich der Bakumer Straße (L 848)“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:

F 92 Skizze

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:

B146D_Skizze

Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 gem. § 6 Abs.5 BauGB wirksam und der Bebauungsplan tritt gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die Bauleitpläne, die dazugehörigen Begründungen, die zusammenfassenden Erklärungen können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 312, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung oder jederzeit im Internet unter der folgenden Adresse: https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bebauungsplaene.htm eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft gegeben.

Hinweis:

Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Dr. Voet

 

Ansprechpartner

Sarah Tombrägel
Sarah Tombrägel
Tel.: 04442 886-6104
Fax: 04442 886-8560
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 310
Funktion:
  • Stellvertretende Abteilungsleiterin