Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechperson:
Beate Pille
Tel.:
04442 886-3402
E-Mail:
beate.pille@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
2. Obergeschoss
Zimmer:
201
Funktionen:
- Standesbeamtin
Abteilung:
Wiebke Hummel-Willeke
Tel.:
04442 886-3403
E-Mail:
wiebke.hummel-willeke@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
2. Obergeschoss
Zimmer:
203
Funktionen:
- Standesbeamtin
Abteilung:
zuständiges Amt
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04442 886-0 | 04442 886-8500 |