Wohnsitz Ummeldung

Leistungsbeschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)





Welche Gebühren fallen an?
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gebühr: kostenfrei

(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Formulare und Unterlagen

Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumeldenn, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)









Ansprechperson:

Frerichs_Guenther
Günther Frerichs
Tel.: 04442 886-3300
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 001
Funktionen:
  • Sachbearbeiter
Sieve_Michaela
Michaela Sieve
Tel.: 04442 886-3300
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 002
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin
Nele Sadelfeld
Nele Sadelfeld
Tel.: 04442 886-3300
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 003
Funktionen:
  • Sachbearbeiterin

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500