77. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und Bebauungsplan Nr. 191 für den Bereich "Östlich Falkenweg" mit örtlichen Bauvorschriften der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 26.02.2021
Der Landkreis Vechta hat die vom Rat der Stadt Lohne am 09.12.2020 beschlossene 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 der Stadt Lohne mit Verfügung vom 23.02.2021, Az.: 80.00020-2020-60 gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 den Bebauungsplan Nr. 191 für den Bereich „Östlich Falkenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 Abs. 1 Baugesetz-buch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

2019-12-10_FNP77_Skizze Internet

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:

2019-12-10_B191_Skizze Internet

Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 wirksam. Der Bebauungsplan Nr. 191 wird mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 BauGB rechtsverbindlich. Die Bauleitpläne sowie die dazugehörigen Begründungen können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 312, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.

Hinweis:
Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit Inkrafttreten der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 werden die bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes ´80 im Änderungsbereich unwirksam.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 191 wird der Bebauungsplan Nr. 41 im überplanten Bereich rechtsunwirksam.

Gerdesmeyer

 

Ansprechpartner

Patrick Storck
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 313
Funktion:
  • Sachbearbeiter