Satzung der Stadt Lohne (Oldenburg) über die Festlegung eines bebauten Bereiches im Außenbereich „Poggenweg“

Veröffentlicht am: 07.04.2022
Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 30.03.2022 die Satzung über die Festlegung eines bebauten Bereiches im Außenbereich „Poggenweg" beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Satzung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.

2021-03-15_AS_Poggenweg Skizze Internet

Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung wird die Satzung gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich. Die Satzung kann ab sofort im Rathaus der Stadt  Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 312, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadt-verwaltung eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.

Hinweis:

Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Dr. Voet

 

Ansprechpartner

Patrick Storck
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 313
Funktion:
  • Sachbearbeiter