Dienstleistung
Bauleitplanung
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
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und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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Freitag:
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04442 886-8500
04442 886-0
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Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Bauamt der Stadt Lohne.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für eine Stellungnahme fallen nicht an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpersonen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Diese sehen Sie entweder in der dazu gehörigen Bekanntmachung oder im Online-Formular.
Was sollte ich noch wissen?
Aktuelle Verfahren der Bauleitplanung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Lohne unter
Schlagwörter
Planung Baugebiete, bauen, Bauplan, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Einwände, Bürgerbeteiligung
Die Zuständigkeit liegt beim Bauamt der Stadt Lohne.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren für eine Stellungnahme fallen nicht an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpersonen.
Es müssen Fristen beachtet werden. Diese sehen Sie entweder in der dazu gehörigen Bekanntmachung oder im Online-Formular.
Aktuelle Verfahren der Bauleitplanung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Lohne unter