Flächennutzungplan

Übersicht

Flächennutzungplan '80 - 2. Änderung
Flächennutzungsplan '80 - 4. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 5. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 8. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 10. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 14. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 17. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 18. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 20. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 21. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 24. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 25. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 26 B_1. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 26 B_2. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 28. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 29. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 33. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 35. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 37. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 38. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 39. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_1. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40.2. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_4_1. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_5. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40.6. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40.7. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40.8. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_9. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_10. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_11. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_12. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_14. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 41_1. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 41_2. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 41_3. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 42_1. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 42_2. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 43. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 45. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 46. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 47. Änderung
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Flächennutzungplan '80 - 49. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 50. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 51. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 55 Änderung
Flächennutzungplan '80 - 56. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 57. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 61. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 62. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 63. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 64. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 65. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 69. Änderung
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Flächennutzungplan '80 - 73. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 74. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 77. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 78. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 80. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 82. Änderung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Ansprechperson:

Rebekka Graw
Rebekka Graw
Tel.: 04442 886-6101
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 312
Funktionen:
  • Abteilungsleiterin
  • Stellvertretende Amtsleiterin
Ralf Blömer
Ralf Blömer
Tel.: 04442 886-6001
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 314
Funktionen:
  • Amtsleiter
Mechthild Behrens
Tel.: 04442 886-6103
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 305
Funktionen:
  • Bauzeichnerin
Patrick Storck
Patrick Storck
Tel.: 04442 886-6102
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 313
Funktionen:
  • Sachbearbeiter
Sarah Tombrägel
Sarah Tombrägel
Tel.: 04442 886-6104
Rathaus der Stadt Lohne Vogtstraße 26 49393 Lohne
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 310
Funktionen:
  • Stellvertretende Abteilungsleiterin

zuständiges Amt

E-Mail: Pfeil rechts orange Bauamt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500
E-Mail: Pfeil rechts orange Planung und Umwelt Tel.: 04442 886-0 Fax: 04442 886-8500