Übersicht
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- Liste der gültigen Flächennutzungspläne
Flächennutzungplan '80 - 2. Änderung
Flächennutzungsplan '80 - 4. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 5. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 8. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 10. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 14. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 17. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 18. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 20. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 21. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 24. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 25. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 26 B_1. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 26 B_2. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 28. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 29. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 33. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 35. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 37. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 38. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 39. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_1. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40.2. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_4_1. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_5. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40.6. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40.7. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40.8. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_9. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_10. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_11. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_12. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 40_14. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 41_1. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 41_2. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 41_3. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 42_1. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 42_2. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 43. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 45. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 46. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 47. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 48. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 49. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 50. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 51. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 55 Änderung
Flächennutzungplan '80 - 56. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 57. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 61. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 62. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 63. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 64. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 65. Änderung
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Flächennutzungplan '80 - 72. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 73. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 74. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 77. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 78. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 80. Änderung
Flächennutzungplan '80 - 82. Änderung
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechperson:
Rebekka Graw
Tel.:
04442 886-6101
E-Mail:
rebekka.graw@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
312
Funktionen:
- Abteilungsleiterin
- Stellvertretende Amtsleiterin
Abteilung:
Ralf Blömer
Tel.:
04442 886-6001
E-Mail:
ralf.bloemer@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
314
Funktionen:
- Amtsleiter
Abteilung:
Mechthild Behrens
Tel.:
04442 886-6103
E-Mail:
mechthild.behrens@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
305
Funktionen:
- Bauzeichnerin
Abteilung:
Patrick Storck
Tel.:
04442 886-6102
E-Mail:
patrick.storck@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
313
Funktionen:
- Sachbearbeiter
Abteilung:
Sarah Tombrägel
Tel.:
04442 886-6104
E-Mail:
sarah.tombraegel@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
310
Funktionen:
- Stellvertretende Abteilungsleiterin
Abteilung:
zuständiges Amt
Bauamt | 04442 886-0 | 04442 886-8500 | |||
Planung und Umwelt | 04442 886-0 | 04442 886-8500 |