Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke 'zur Bebauung frei', andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke 'zur Bebauung frei', andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
wichtige Dokumente
Ansprechperson:

Ralf Blömer
Tel.:
04442 886-6001
E-Mail:
ralf.bloemer@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
314
Funktionen:
- Amtsleiter
Abteilung:

Matthias Reinkober
Tel.:
04442 886-6101
E-Mail:
matthias.reinkober@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
312
Funktionen:
- Abteilungsleiter
- Stellvertretender Amtsleiter
Abteilung:

Rebekka Graw
Tel.:
04442 886-6102
E-Mail:
rebekka.graw@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
313
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:

Sarah Tombrägel
Tel.:
04442 886-6104
E-Mail:
sarah.tombraegel@lohne.de
Rathaus der Stadt Lohne
Vogtstraße 26
49393 Lohne
Etage:
3. Obergeschoss
Zimmer:
321
Funktionen:
- Sachbearbeiterin
Abteilung:
zuständiges Amt
![]() |
04442 886-0 | 04442 886-8500 | |||
![]() |
04442 886-0 | 04442 886-8500 |