Innenbereichssatzung „Südlich der Kroger Straße“ der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 16.05.2025
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 13.05.2025 die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Innenbereichssatzung „Südlich der Kroger Straße“ der Stadt Lohne beschlossen. Die Innenbereichssatzung wird gem. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde nach § 13 Abs. 2 BauGB ab-gesehen. Ziel der Planung ist die verträgliche und nachhaltige städtebauliche Entwicklung für Wohnnutzungen sowie nicht störende Gewerbe- und Handwerksbetriebe im Ortsteil Kroge.

Der künftige Geltungsbereich der Innenbereichssatzung ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:

Innenbereichsatzung „Südlich der Kroger Straße“_Skizze

Der Entwurf der Innenbereichssatzung mit der Begründung steht gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 19. Mai 2025 bis einschließlich zum 22. Juni 2025 im Internet unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm sowie auf https://uvp.niedersachsen.de/ zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich liegen sämtliche Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das Kontaktformular unter https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bekanntmachungen.htm oder per Mail unter bauleitplanung@lohne.de übermittelt werden. Weiterhin ist es möglich, bei Bedarf auch auf anderem Weg Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

DIN-Normen und sonstige außerstaatliche Regelwerke, auf die im Bebauungsplan Bezug nehmen, werden während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, 49393 Lohne, Zimmer 312 zusammen mit dem Bebauungsplan zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Die Bekanntmachung wird angeordnet.

Dr. Voet

 

Stellungnahme

AnsprechpERSon

Storck, Patrick
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 309
Funktion:
  • Sachbearbeiter