Bebauungsplan Nr. 26 B, 1. Änderung für den Bereich „Brockdorf“ der Stadt Lohne

Veröffentlicht am: 06.02.2025
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 den Bebauungsplan Nr. 26 B, 1. Änderung für den Bereich „Brockdorf“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehenden Skizze ersichtlich:

B26B_1 Skizze zugeschnitten

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung können ab sofort im Rathaus der Stadt Lohne, Vogtstraße 26, Zimmer 312, 49393 Lohne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung oder jederzeit im Internet unter der folgenden Adresse: https://www.lohne.de/Bauen-und-Wohnen/Bebauungsplaene.htm eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über den Planinhalt gegeben.

Hinweis:

Gem. § 215 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Lohne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Dr. Voet

 

Ansprechpartner

Storck, Patrick
Vogtstraße 26 49393 Lohne
Rathaus
Etage: 3. Obergeschoss
Zimmer: 309
Funktion:
  • Sachbearbeiter